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§ 3 Dig/PrintMedAusbV 2013 — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Berufsausbildung gliedert sich in

1.
gemeinsame Ausbildungsinhalte,
2.
fachrichtungsbezogene Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen
a)
Beratung und Planung,
b)
Konzeption und Visualisierung,
c)
Gestaltung und Technik sowie
3.
vom Ausbildenden im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus den Auswahllisten I bis III nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3.