Die Berufsausbildung gliedert sich in
1.
gemeinsame Ausbildungsinhalte,
2.
fachrichtungsbezogene Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen
a)
Beratung und Planung,
b)
Konzeption und Visualisierung,
c)
Gestaltung und Technik sowie
3.
vom Ausbildenden im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus den Auswahllisten I bis III nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3.