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§ 8 DaTraV — Evaluation

Datentransparenzverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das DIMDI berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit zum 31. Dezember 2015 schriftlich über die Erfahrungen, die es mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz gemacht hat. Zur Erstellung dieses Berichts darf das DIMDI die Anträge und die sich daraus ergebenden Auswertungen speichern und nutzen.