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§ 5 CoronaSchV — Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Coronavirus-Schutzverordnung

Historische Fassung: Stand 23.12.2020 bis 25.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 22. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, ansonsten spätestens mit Ablauf des 6. Januar 2021 außer Kraft.