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§ 6 Corona-ArbSchV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Historische Fassung: Stand 20.04.2021 bis 01.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.