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§ 29 ZDF-StV (Bayern) — Finanzierung

ZDF-Staatsvertrag

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das ZDF deckt seine Ausgaben durch Erträge aus dem Rundfunkbeitrag nach Maßgabe des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, durch Erträge aus Werbung und sonstige Erträge.