(1) Organe der Stiftung sind
1. der Akkreditierungsrat,
2. der Vorstand,
3. der Stiftungsrat.
(2) Die Organe müssen bei allen Vorschlägen und Entscheidungen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen beachten (Gender Mainstreaming).
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(1) Organe der Stiftung sind
1. der Akkreditierungsrat,
2. der Vorstand,
3. der Stiftungsrat.
(2) Die Organe müssen bei allen Vorschlägen und Entscheidungen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen beachten (Gender Mainstreaming).