§ 10 IT-Staatsvertrag (Bayern) — Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Landesrecht Bayern
Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der gemeinsamen Anstalt ist unzulässig.