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§ 10 IT-Staatsvertrag (Bayern) — Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens

Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der gemeinsamen Anstalt ist unzulässig.