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Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Landesrecht Bayern
Stand: 01.07.2012 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Organe der Anstalt sind
1. die Versammlung der Trägerländer,
2. der Vorstand.