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§ 14 GKL-StV (Bayern) — Grundkapital

Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anstalt wird mit einem Grundkapital von zwei Millionen Euro ausgestattet. Die Vertragsländer leisten die Einlagen auf das Grundkapital durch Sacheinlage des Vermögens der Altanstalten gemäß § 12 Abs. 1.