Für den Vollzug des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig, soweit im Konsumcannabisgesetz oder nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Für den Vollzug des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig, soweit im Konsumcannabisgesetz oder nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.