Zuständige Behörden im Sinn des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) und abweichend von der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen sind die Kreisverwaltungsbehörden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zuständige Behörden im Sinn des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) und abweichend von der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen sind die Kreisverwaltungsbehörden.