Für den Vollzug des Fleischgesetzes und der aufgrund dessen erlassenen Rechtsverordnungen sowie des Handelsklassengesetzes und der aufgrund dessen erlassenen Rechtsverordnungen im Bereich Fleisch ist die Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Für den Vollzug des Fleischgesetzes und der aufgrund dessen erlassenen Rechtsverordnungen sowie des Handelsklassengesetzes und der aufgrund dessen erlassenen Rechtsverordnungen im Bereich Fleisch ist die Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig.