Für den Vollzug des Hufbeschlaggesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist die Regierung von Oberbayern zuständig.
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Für den Vollzug des Hufbeschlaggesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist die Regierung von Oberbayern zuständig.