Für den Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) und der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht zuständig.
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Für den Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) und der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht zuständig.