Für den Vollzug des Preisangabengesetzes und der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
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Für den Vollzug des Preisangabengesetzes und der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.