nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 ZAPO/FöL II (Bayern) — Durchführung der Prüfung

Förderlehrerprüfungsordnung II  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Prüfung wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) durchgeführt. Zu diesem Zweck werden beim Staatsministerium ein Prüfungsausschuss und bei den Regierungen je ein Prüfungsamt gebildet.

(2) Über jede Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt, die über alle für die Beurteilung der Prüfungsleistungen wesentlichen Vorkommnisse Aufschluss gibt.

(3) Die Mitglieder des Landespersonalausschusses sowie beauftragte Beamtinnen und Beamte der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses haben Zutritt zu den Prüfungen. Sie sind berechtigt, Einsicht in die überprüfte und bewertete schriftliche Prüfung zu nehmen und an den Beratungen des Prüfungsausschusses sowie der prüfenden Personen teilzunehmen. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses oder eine von ihm beauftragte Person sowie die Leiterin oder der Leiter des jeweils zuständigen Prüfungsamts haben Zutritt zu den Prüfungen einschließlich der Beratungen.

(4) Alle mit der Durchführung und Abnahme der Prüfungen beauftragten Personen sind zur Wahrung des Amtsgeheimnisses in sämtlichen Prüfungsgeschäften verpflichtet.

(5) Nach Abschluss der Prüfung können die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer Einsicht in ihre bewerteten Prüfungsarbeiten einschließlich der Prüferbemerkungen sowie in die Gutachten gemäß § 15 verlangen. Ort, Dauer, Zeitpunkt und Modalitäten der Einsichtnahme werden vom Prüfungsamt bestimmt.

---

Zitiervorschlag: § 2 ZAPO/FöL II (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayZAPO_FoeLII/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
