(1) Die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg bilden den Bezirk einer Notarkammer.
(2) Die Notarkammer führt die Bezeichnung „Landesnotarkammer Bayern“. Sie hat ihren Sitz in München.
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(1) Die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg bilden den Bezirk einer Notarkammer.
(2) Die Notarkammer führt die Bezeichnung „Landesnotarkammer Bayern“. Sie hat ihren Sitz in München.