(1) Für die Stimmabgabe werden amtliche Stimmzettel verwendet.
(2) Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kann zulassen, dass an Stelle von Stimmzetteln amtlich zugelassene Stimmenzählgeräte verwendet werden.
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(1) Für die Stimmabgabe werden amtliche Stimmzettel verwendet.
(2) Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kann zulassen, dass an Stelle von Stimmzetteln amtlich zugelassene Stimmenzählgeräte verwendet werden.