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§ 38 FachV-Pol/VS (Bayern) — Ziele des Studiums

Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studium vermittelt den Studierenden die zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes beim Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erforderliche Handlungskompetenz. Dabei werden praxisbezogene Fachkenntnisse vermittelt sowie die persönlichen und sozialen Schlüsselqualifikationen weiterentwickelt. Die Studierenden sollen neue Aufgaben durch sichere Methodenanwendung und durch selbstständig und in der Fortbildung erweiterte Kompetenzen bewältigen können.