(1) Die Qualifikationsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
(2) Prüfungsfächer sind folgende Ausbildungsfächer:
1. Strafrecht,
2. Allgemeines Polizeirecht,
3. Besonderes Sicherheitsrecht,
4. Beamtenrecht,
5. Verkehrsrecht,
6. Kriminalistik,
7. Sachbearbeitung,
8. Informationstechnologie,
9. Polizeiliches Einsatzverhalten,
10. Kommunikation und Konfliktbewältigung,
11. Berufsethik und
12. Englisch.