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# § 20 FachV-LE/QE2+3 (Bayern) — Gestaltung des Zulassungsverfahrens

Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Zulassungsverfahren besteht aus einem Zulassungsgespräch, das als strukturiertes Interview ausgestaltet ist. Das Zulassungsgespräch soll Aufschluss darüber geben, ob der Beamte oder die Beamtin für die Aufgaben in den Ämtern ab der dritten Qualifikationsebene geeignet ist.

(2) Das Zulassungsgespräch findet jeweils mit einem Bewerber oder einer Bewerberin statt.

(3) Das Zulassungsgespräch dauert in der Regel 90 Minuten.

(4) Das Zulassungsgespräch beinhaltet insbesondere fachliche Themen aus dem Fachbereich Ländliche Entwicklung und überfachliche Aspekte aus den Bereichen kommunikative Kompetenz, methodisches Arbeiten und unternehmerisches Denken und Handeln.

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Zitiervorschlag: § 20 FachV-LE/QE2+3 (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayFachVLE_QE2_3/20

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