nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 16 FachV-LE/QE2+3 (Bayern) — Festsetzung der Platzziffer

Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für alle Prüflinge, die die Qualifikationsprüfung bestanden haben, ist auf Grund der Gesamtpunktzahl jeweils eine Platzziffer festzusetzen.