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# Anlage BSO (Bayern) — Anlage A Schallzeichen

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

A. Schallzeichen der Fahrzeuge

Schallzeichen

Bedeutung des Schallzeichens

Artikel

–

ein kurzer Ton

„Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“

4.02

(1)

– –

zwei kurze Töne

„Ich richte meinen Kurs nach Backbord“

4.02

(1)

„Die Vorbeifahrt soll Steuerbord an Steuerbord stattfinden“

6.04

(4)

10.04

(1)

– – –

drei kurze Töne

„Meine Maschine geht rückwärts“

4.02

(1)

– – – –

vier kurze Töne

„Ich bin manövrierunfähig“

4.02

(1)

—

ein langer Ton

„Achtung“ oder „Ich halte meinen Kurs bei“

4.02

(1)

„Hafenausfahrtsignal“

6.10

(2)

„Nebelsignal der Fahrzeuge, ausgenommen der Vorrangfahrzeuge“

6.14

(1)

„Brückendurchfahrtssignal“

10.05

(1)

— —

zwei lange Töne

„Nebelsignal der Vorrangfahrzeuge“

6.14

(2)

— — —

drei lange Töne

„Hafeneinfahrtsignal der Vorrangfahrzeuge, Schleppverbände und Fahrzeuge in Not“

6.10

(2)

— — — …

Folge langer Töne

„Notsignal der Fahrzeuge“

6.16

B. Schallzeichen der Anlagen

– – – – – –

zwei kurze Töne, dreimal in der Minute oder anhaltendes Läuten mit einer Glocke

„Nebelsignal der Häfen, Landestellen und Nebelwarnanlagen“

4.03

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Zitiervorschlag: Anlage BSO (Bayern)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Bayern, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 25.08.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBodSchO--1976/anlage?asof=2026-08-25

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