nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 Butt/KäseuaPrV — Bildung von Notierungskommissionen

Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zur Feststellung von Preisen und des Marktverlaufes (Notierung) können für folgende Gebiete von zu dem jeweiligen Gebiet gehörenden Ländern Notierungskommissionen mit den erforderlichen Einrichtungen (Notierungseinrichtungen) gebildet werden:

- 1. für das Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen und

- 2. für das Gebiet der übrigen Länder.

(2) Eine Notierungskommission kommt zustande, wenn sich so viele Länder eines in Absatz 1 beschriebenen Gebietes an der Bildung der jeweiligen Notierungskommission beteiligen, dass mindestens 75 Prozent der in dem Gebiet hergestellten Menge des zu notierenden Erzeugnisses erfasst werden, und die beteiligten Länder den Sitz der Kommission vereinbaren.

(2a) Die Länder, in denen die Notierungskommissionen ihren Sitz haben, können im Einvernehmen mit den anderen Ländern vereinbaren, dass eine Notierungskommission die Notierung für beide in Abatz 1 genannten Gebiete vornimmt.

(3) Jede Notierungskommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde des Landes bedarf, in dem die Notierungskommission ihren Sitz hat (zuständige Behörde). Diese führt hierzu das Einvernehmen mit den zuständigen Behörden der Länder herbei, die an der Vereinbarung nach den Absätzen 2 und 2a teilnehmen (beteiligte Behörden).

(4) Die beteiligten Länder regeln die Finanzierung im Rahmen der Vereinbarung nach den Absätzen 2 und 2a.

---

Zitiervorschlag: § 2 Butt/KäseuaPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/butt_k_seuaprv/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
