# § 2 BT/EPÜbertrAnO — Übergangsregelung

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen, Klageerwiderungen oder Rechtsmitteln von beihilfeberechtigten Mitgliedern des Bundestages sowie beihilfeberechtigten ehemaligen Mitgliedern des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie ihren Hinterbliebenen auf das Bundesverwaltungsamt  
Stand: 26.10.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

---

Zitiervorschlag: § 2 BT/EPÜbertrAnO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/bt_ep_bertrano/2
