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§ 3 BMVgBeamtVZustAnO — Weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung

BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 12.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung vom 13. September 2013 (BGBl. I S. 3619).