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III. BMinFSFJWid/BVtrAnO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Anordnung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.