nu:legal · recht.nulegal.eu

I. BKWid/VtrAnO — Erlass von Widerspruchsbescheiden

Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie über die Vertretung in bürgerlichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 16.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich widerruflich die Befugnis, Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen Angelegenheiten zu erlassen, auf den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, soweit dieser den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat.