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§ 11 BKrFQG — Übergangsvorschriften

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

§ 7a Absatz 2, 3 und 5 ist erst ab dem 1. April 2017 anzuwenden.