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§ 10 BKrFQG — Verkündung von Rechtsverordnungen

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Rechtsverordnungen können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.