nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 73 BioSt-NachV — Datenübermittlung

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung  
Historische Fassung: Stand 30.06.2020 bis 25.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Soweit dies zur Durchführung der Verordnung erforderlich ist, darf die zuständige Behörde Informationen übermitteln an

- 1. folgende Bundesbehörden:

  - a) das Bundesministerium der Finanzen,

  - b) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,

  - c) das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,

  - d) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und

  - e) die nachgeordneten Behörden dieser Bundesministerien, insbesondere an die Bundesnetzagentur, das Umweltbundesamt und die für Biokraftstoffe zuständige Stelle nach § 37d Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,

- 2. Behörden von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von Drittstaaten und ihre sonstigen Stellen nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 3,

- 3. Organe der Europäischen Union,

- 4. anerkannte Zertifizierungssysteme und

- 5. anerkannte Zertifizierungsstellen.

(2) Soweit es zum Abgleich der Daten des Informationsregisters nach § 66 mit den Daten im Marktstammdatenregister nach § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes oder mit den Daten im Anlagenregister nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erforderlich ist, darf die zuständige Behörde Informationen an das jeweilige Register übermitteln.

---

Zitiervorschlag: § 73 BioSt-NachV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/biost-nachv--2009/73?asof=2020-06-30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
