§ 63 Biokraft-NachV — Berichtspflicht der zuständigen Behörde

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 08.12.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung erstmals zum 31. Dezember 2010 und sodann jedes Jahr einen Erfahrungsbericht vor.