Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Der Ausbildungsberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin wird gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.