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§ 1 BGH/BPatGERVV — Zulassung der elektronischen Kommunikation

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei den in der Anlage bezeichneten Gerichten können elektronische Dokumente in den dort jeweils für sie näher bezeichneten Verfahrensarten und ab dem dort für sie angegebenen Datum eingereicht werden.