Die Dienst- und Fachaufsicht wird von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin unter Berücksichtigung der Interessen des für Jugend zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg wahrgenommen.
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Die Dienst- und Fachaufsicht wird von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin unter Berücksichtigung der Interessen des für Jugend zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg wahrgenommen.