nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 6 Luftfahrtstaatsvertrag (Brandenburg) — Gerichtliches Verfahren

Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg ist fähig, an den Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit beteiligt zu sein. Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen sind gegen die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zu richten.