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§ 8c GlüStV 2021 (Brandenburg) — Kosten für die Nutzung des Sperrsystems

Glücksspielstaatsvertrag 2021

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Anschluss an das Sperrsystem und dessen Nutzung sind für die nach § 8 Absatz 3 Verpflichteten kostenpflichtig. Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei.