nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 14 GKL-StV (Brandenburg) — Grundkapital

Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anstalt wird mit einem Grundkapital von 2 Millionen Euro ausgestattet. Die Vertragsländer leisten die Einlagen auf das Grundkapital durch Sacheinlage des Vermögens der Altanstalten gemäß § 12 Absatz 1.