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Anlage 3 LSV (Brandenburg) — (zu § 13 Absatz 1)

Lehramtsstudienverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verteilung der Leistungspunkte auf die Studienbereiche im Studium für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer)

Studienbereiche und Leistungspunkte (LP)

1a. Fächer gemäß § 11 Absatz 1

mindestens 90 LP *)

einschließlich der jeweiligen Fachdidaktik

davon mindestens 18 LP *)

1b. Fächer gemäß § 11 Absatz 1, sofern sie bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I aufgrund einer Studien- und Prüfungsordnung im Verbund zu studieren sind

mindestens 180 LP

davon mindestens 84 LP für ein Fach

- einschließlich der jeweiligen Fachdidaktik

davon mindestens 18 LP

2. Bildungswissenschaften

mindestens 40 LP

einschließlich

inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen

davon mindestens 6 LP

3. Schulpraktikum im Masterstudium

mindestens 20 LP

4. Bachelor- und Masterarbeit insgesamt

mindestens 21 LP

5. variable Leistungspunkte

höchstens 39 LP

Insgesamt

300 LP