(1) An den Streckengleisen sind in der Regel alle 100 m Kilometersteine aufzustellen.
(2) Bei Neigungen von mehr als 10 ‰ (1:100) sind an den Gefällewechselpunkten Neigungszeiger aufzustellen.
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(1) An den Streckengleisen sind in der Regel alle 100 m Kilometersteine aufzustellen.
(2) Bei Neigungen von mehr als 10 ‰ (1:100) sind an den Gefällewechselpunkten Neigungszeiger aufzustellen.