Die Hochschule bestimmt die Form des Antrages nach § 8 Absatz 1 Satz 1 spätestens ab der Zulassung zu dem Wintersemester 2024/2025. Bis dahin wird die Zulassung schriftlich beantragt.
Einzelnorm
Potsdam, den 17. Februar 2016
Die Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst