Für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische und lehrende Mitarbeitende anerkannter Einrichtungen der Erwachsenenbildung kann ein Zuschuss bewilligt werden. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen einen Bezug zum Erwachsenenbildungs- und Beratungsangebot der anerkannten Einrichtung oder zu dessen Weiterentwicklung haben und der organisatorischen, fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Befähigung der Teilnehmenden dienen. Es können grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten gefördert werden.