Die Vorschriften und
Ermächtigungen in den §§ 3, 4, 5, 6, 8 Absatz 1 und 2, §§ 11 bis 15 und 17
gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2015 weiter.
Die Vorschriften und
Ermächtigungen in den §§ 3, 4, 5, 6, 8 Absatz 1 und 2, §§ 11 bis 15 und 17
gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2015 weiter.