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§ 1 HG 2013/2014 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2013/2014

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage

beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2013 und

2014 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

10 318 623 500 Euro für das Haushaltsjahr 2013,

10 469 231 300 Euro für das Haushaltsjahr 2014.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

1 989 575 700 Euro für das Haushaltsjahr 2013,

1 369 692 800 Euro für das Haushaltsjahr 2014.