Die Vorschriften
und Ermächtigungen in den §§ 3, 4, 5, 6, 8 Abs. 1 und 2, §§ 11, 12, 14, 15 und
17 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 weiter.
Die Vorschriften
und Ermächtigungen in den §§ 3, 4, 5, 6, 8 Abs. 1 und 2, §§ 11, 12, 14, 15 und
17 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 weiter.