nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 15 HG 2008/2009 (Brandenburg) — Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamte und Leistungsentgelte an Arbeitnehmer

Haushaltsgesetz 2008/2009  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) An bis zu 10

vom Hundert der Beamten in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A, die das

Endgrundgehalt ihrer Besoldungsgruppe noch nicht erreicht haben, können

Leistungsstufen nach Maßgabe der Rechtsverordnung zu § 27 Abs. 3 des

Bundesbesoldungsgesetzes vergeben werden. Leistungsprämien und -zulagen nach

Maßgabe der Rechtsverordnung zu § 42a des Bundesbesoldungsgesetzes können an bis

zu 10 vom Hundert der Beamten in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A

vergeben werden.

(2)

Leistungsentgelte für Arbeitnehmer richten sich nach § 18 des Tarifvertrages für

den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L 2006).

(3) Innerhalb eines Kapitels dürfen Zulagen

für eine befristete Übertragung einer herausgehobenen Funktion nach § 45 des

Bundesbesoldungsgesetzes für Beamte bis zur Höhe von 0,1 vom Hundert der

Ausgaben der Titel 422 10 geleistet werden. In den Einzelplänen 02 bis 12 dürfen

die Zulagen nur im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen gewährt werden.

(4) Die für die

Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente anfallenden Ausgaben sind aus

Einsparungen bei anderen Titeln der Hauptgruppe 4 im jeweiligen Einzelplan

(ausgenommen Gruppen 432 und 453) oder durch Entnahmen aus der Rücklage

Personalbudget zu decken.

---

Zitiervorschlag: § 15 HG 2008/2009 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/bb-id212385/15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
