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§ 1 HG 2008/2009 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2008/2009

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz

als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die

Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

10 242 685 900 Euro für das Haushaltsjahr 2008,

10 052 966 600 Euro für das Haushaltsjahr 2009.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

2 045 001 300 Euro für das Haushaltsjahr 2008,

1 982 685 200 Euro für das Haushaltsjahr 2009.