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§ 1 HG 2005/2006 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2005/2006

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes

Brandenburg für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 wird in Einnahmen und

Ausgaben festgestellt auf:

09 981 262 000 Euro für das Haushaltsjahr 2005,

10 047 293 100 Euro für das Haushaltsjahr 2006.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt

auf:

1 826 863 400 Euro für das Haushaltsjahr 2005,

1 348 965 400 Euro für das Haushaltsjahr 2006.