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§ 1 HG 2002/2003 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2002/2003

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 wird in Einnahmen

und Ausgaben festgestellt auf:

10 136 709 900 Euro für das Haushaltsjahr 2002,

10 142 960 900 Euro für das Haushaltsjahr 2003.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird

festgestellt auf:

2 792 497 800 Euro für das Haushaltsjahr 2002,

1 875 078 200 Euro für das Haushaltsjahr 2003.