Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§ 3,
4, 5, 6 Abs. 1 und 2, §§ 10, 11, 13, 14 und 16 gelten bis zur
Verkündung des Haushaltsgesetzes 2002/2003 weiter.
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Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§ 3,
4, 5, 6 Abs. 1 und 2, §§ 10, 11, 13, 14 und 16 gelten bis zur
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